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Dupalshop.de

Zinkerweg 13b
5145NL Waalwijk
Niederlande
Tel +31(0)416-563005

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Kvk nr.18052926
BTW NL120660970B01

 

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den DupalShop

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2021 Dupal in Waalwijk
Hinterlegt bei der Handelskammer Brabant, Büro Tilburg

Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Wir: Dupal in Waalwijk, Zinkerweg 13b (5145 NL), Registernummer Handelskammer 18052926.
Gegenpartei: die Partei, die durch Unterzeichnung eines Dokuments oder auf andere Weise die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat.
Waren: sowohl die von uns zu liefernden Waren als auch die von uns zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich Beratung und kreativer Ausdrucksformen.

Artikel 2: Anwendbarkeit
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Inhalt, die Durchführung und die Erfüllung aller unserer Geschäfte und ersetzen alle vorher geltenden und/oder hinterlegten allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die zwischen den Parteien üblichen Bedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Sonderregelungen, sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Unter Beachtung des Vorstehenden wird die Anwendbarkeit der von der anderen Partei verwendeten Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die vorliegenden Bedingungen gelten in jedem Fall zusätzlich zu dem, was die Parteien vereinbart haben.

Artikel 3: Abschluss von Vereinbarungen
1. Alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, auch wenn sie eine Frist enthalten, es sei denn, das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben.
2. Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, Maßtabellen und andere Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind freibleibend und daher für uns nicht verbindlich.
3. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung unsererseits oder nach Beginn der Ausführung des Vertrags zustande. Schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, Geschäfte, Absprachen und/oder Abmachungen, die von unseren Mitarbeitern oder Vermittlern getroffen wurden, können innerhalb von fünf Arbeitstagen von unserer(n) laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person(en) widerrufen werden.
4. Die Gegenpartei ist an unsere schriftliche Bestätigung gebunden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt die Richtigkeit des Inhalts dieser Bestätigung bestritten hat.

Artikel 4. auf Bestellung mit Logo und/oder Text versehene Waren
1. Im Falle eines Auftrags an uns zur Lieferung von speziell verarbeiteten oder zusammengestellten Produkten zugunsten der Gegenpartei ist die Gegenpartei verpflichtet, direkt reproduzierbares Material von guter Qualität zu liefern.
2. Wir sind nur dann verpflichtet, der Gegenpartei vorab einen Korrekturabzug zur Genehmigung zuzusenden, wenn die Gegenpartei dies vor Auftragserteilung schriftlich verlangt.
3. Alle Kosten für Druck, Stickerei usw. oder damit zusammenhängende Kosten sind nicht in den geltenden Listenpreisen enthalten und werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 5: Produktentwicklung usw.
Kosten im Zusammenhang mit Produktentwicklung, Beratung über zu verwendende Produkte, Beratung über Konzepte, Angebote für umfangreiche Projekte mit Logo oder mit Logo versehenen Produkten, nationale oder internationale Marktforschung über spezifische Produkte, Produktanfragen in Bezug auf nicht spezifizierte Produkte und im Übrigen in allen Fällen, die nicht die Lieferung von spezifisch definierten Waren vorsehen, werden stets gesondert auf der Grundlage eines vorher vereinbarten Stundensatzes oder Festpreises oder eines nach den geltenden Normen angemessenen Satzes berechnet.

Artikel 6: Geistiges Eigentum
1. Alle Zeichnungen, Modelle, Platten, Filme, Fotografien, Stempel, sonstige Bild-, Ton- und Informationsträger oder sonstige Hilfsmittel und Entwürfe, einschließlich Software, sowohl als Ganzes als auch in Teilen, bleiben unser Eigentum und stehen nur uns zur Verfügung.
2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, jede Handlung zu unterlassen, die eine Verletzung eines Patent-, Urheber-, Marken- oder Lizenzrechts darstellt.
3. Nachahmung, Hervorhebung oder Vervielfältigung, in welchem Sinne auch immer, ist verboten.

Artikel 7: Vertraulichkeit
1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle von uns stammenden und ihr im Rahmen der Ausführung des Geschäfts bekannt gewordenen oder entwickelten Informationen über unser Unternehmen, unsere Produkte und/oder Dienstleistungen geheim zu halten.
2. Falls die Gegenpartei uns Informationen zur Verfügung gestellt hat, werden wir diese streng vertraulich behandeln, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Artikel 8: Erfüllungsfrist
1. Erfüllungsfristen werden nur annähernd angegeben und gelten daher nicht als Fristen, so dass wir bei deren Überschreitung in Verzug gesetzt werden müssen.
2. Wir sind berechtigt, die Erfüllungsfristen anzupassen, wenn wir nicht alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig erhalten haben.
3. Die Nichterfüllung aufgrund einer Überschreitung der Erfüllungsfrist gibt der Gegenpartei niemals das Recht auf Schadenersatz oder Auflösung des Geschäfts.

Artikel 9. Kauf
1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, wenn beim Abschluss eines Geschäfts keine Frist vereinbart wurde, innerhalb derer sie die Ware abzunehmen hat, die Ware innerhalb einer Woche, nachdem sie zur Lieferung bereit ist, abzunehmen.
2. Bei Nichtabnahme innerhalb der geltenden Frist befindet sich die Gegenpartei von Rechts wegen, d. h. ohne Mahnung oder Inverzugsetzung, in Verzug. Wir sind dann berechtigt, nach unserem Ermessen entweder die Erfüllung zu verlangen oder das Geschäft ohne Einschaltung eines Gerichts als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet unseres Rechts, von der Gegenpartei Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 10. Preise
1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk (ab Lager), ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung, Verpackungsmaterial, Versand, Transportdokumente, Montage/Installation, Inspektion, Versicherung und eventueller staatlicher Abgaben oder Steuern.
2. Abwertungen der niederländischen Währung und Preiserhöhungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Zahlung eintreten, berechtigen uns, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
3. Löhne, Sozialabgaben, Steuern, Einfuhrzölle, Abgaben und andere Abgaben, die nach dem Angebot oder dem Abschluss des Geschäfts eingeführt oder erhöht werden, können von uns der Gegenpartei in Rechnung gestellt werden.

Artikel 11. Lieferung und Risiko
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren frachtfrei, und die Waren reisen auf unsere Kosten und Gefahr, wobei jedoch das Abladen der Waren von einem Transportmittel nicht eingeschlossen ist. In allen anderen Fällen reist die Ware auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Zeitpunkt, zu dem die Waren unser Haus verlassen haben oder zu dem wir die Gegenpartei darüber informiert haben, dass die Waren versandbereit sind.
2. Teillieferungen sind immer zulässig, wobei jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
3. Die Lieferbedingungen sind gemäß den zuletzt veröffentlichten \\\\\\\ "Incoterms\\\\\\\" auszulegen, soweit sie nicht von dem abweichen, was sich aus diesen Bedingungen und/oder aus schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergibt.
4. Das Maulwurfsrisiko geht stets zu Lasten der Gegenpartei.
5. Wir können die angegebene Adresse so lange als solche betrachten, bis uns eine neue Adresse mitgeteilt wird. Alle sich daraus ergebenden Schäden gehen zu Lasten der Gegenpartei.
6. Wir werden nur auf Wunsch und Kosten der Gegenpartei eine Versicherung abschließen. Die Gegenpartei kann aus dieser Bestimmung niemals mehr Rechte ableiten, als wenn sie den Versicherungsvertrag selbst abgeschlossen hätte.

Artikel 12. Werbung
1. Reklamationen müssen spätestens 5 Arbeitstage nach der Leistung der Gegenpartei schriftlich bei uns eingereicht werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei das Geschäft genehmigt hat.
2. Die Reklamationsfrist beginnt nach der Lieferung der Waren, d.h. bei frachtfreier Lieferung nach der Bereitstellung der Waren zum Entladen und in allen anderen Fällen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren unser Haus verlassen haben oder zu dem wir der Gegenpartei mitgeteilt haben, dass die Waren versandbereit sind. Die Kontrolle der gelieferten Mengen obliegt der Gegenpartei. Abweichend von Absatz 1 muss die Gegenpartei die Mengen so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 2 Werktagen, beanstanden. Andernfalls werden die auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen akzeptiert. Beanstandungen der Maße der erhaltenen Kleidungsstücke oder Schuhe stellen in keinem Fall einen Reklamationsgrund dar, wenn die gelieferten Maße mit den Angaben der Gegenpartei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder mit den von uns gemeinsam mit der Gegenpartei bei einer Anprobe festgestellten Maßen übereinstimmen.
3. Wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet oder benutzt worden sind, gelten sie immer als genehmigt.
4. Reklamationen berechtigen die Gegenpartei nicht dazu, die Zahlung des unbestrittenen Teils der Forderung auszusetzen.
5. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.
6. Die Haftung für versteckte Mängel ist ausgeschlossen.
7. Geringfügige, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe, Abmessung, Ausführung, Menge und Qualität stellen niemals einen Reklamationsgrund dar.
- Eine Lieferabweichung von 5% weniger in Anzahl und Menge von Standardwaren ist jederzeit möglich und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
- Bei speziell für die Gegenpartei hergestellten oder zusammengestellten Waren wird eine Abweichung von bis zu 10% mehr oder weniger immer als geringfügige Abweichung betrachtet.
- Bei Kleidung gilt ein Schwund von höchstens 10 % immer als geringfügige Abweichung.
Abweichung.
8. Reklamationen müssen uns spätestens 5 Arbeitstage nach der Leistung der Gegenpartei schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei das Geschäft genehmigt hat.
9. Die Reklamationsfrist beginnt nach der Ablieferung der Waren, d.h. bei frachtfreier Lieferung nach der Bereitstellung der Waren zum Entladen und in allen anderen Fällen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren unser Haus verlassen haben oder zu dem wir der Gegenpartei mitgeteilt haben, dass die Waren versandbereit sind. Die Kontrolle der gelieferten Mengen obliegt der Gegenpartei. Abweichend von Absatz 1 hat die Gegenpartei die Mengen so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 2 Arbeitstagen zu beanstanden. In Ermangelung dessen stellen die auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen, Reklamationen bezüglich der Maße der erhaltenen Kleidung oder Schuhe niemals einen Reklamationsgrund dar, wenn die gelieferten Maße mit den Angaben der Gegenpartei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder mit den von uns gemeinsam mit der Gegenpartei bei einer Anprobe festgestellten Maßen übereinstimmen.

Artikel 13. Rücksendungen
1. Gelieferte und angenommene Waren werden von uns nicht zurückgenommen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
2. Wenn und soweit die Parteien vereinbaren, dass die Waren zurückgenommen werden sollen, sind wir berechtigt, eine Gutschrift zu den Marktpreisen am Tag der Rücknahme der Waren zu erteilen und der Gegenpartei eine Entschädigung von mindestens 20 % des Rechnungswerts der Waren in Rechnung zu stellen, unbeschadet unseres Rechts auf Erfüllung und weiteren Schadensersatz.

Artikel 14. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesen oder damit zusammenhängenden Geschäften unser Eigentum, auch wenn sie verarbeitet, benutzt, verbraucht oder in andere Waren eingebaut worden sind. Bei Vermischung, Verarbeitung oder Einbau in andere Sachen erwerben wir stets Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sachen. Vor Bezahlung ist die Gegenpartei daher nicht berechtigt, die Sachen an Dritte zu verpfänden oder zu übereignen sowie sie zu verleihen.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Gegenpartei verpflichtet, die Sachen gegen Feuer und andere versicherbare Risiken zu versichern und sie mit der gebotenen Sorgfalt und Erkennbarkeit zu lagern. Darüber hinaus ist die Gegenpartei verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung hin alle sich daraus ergebenden Ansprüche der Gegenpartei gegenüber den Versicherern als zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem oder damit zusammenhängenden Geschäften an uns zu verpfänden).
3. Die Gegenpartei verpflichtet sich, uns auf unsere erste Aufforderung hin die noch nicht bezahlten Sachen zur Verfügung zu stellen und erteilt der von uns zu benennenden Person bereits jetzt die Erlaubnis, zu diesem Zeitpunkt die Räumlichkeiten zu betreten und diese Sachen mitzunehmen.

Artikel 15. Höhere Gewalt
1. Im Falle von höherer Gewalt, zumindest in den Fällen, die in diesen Bedingungen als höhere Gewalt bezeichnet werden, wird die in Artikel 8 genannte Kauffrist um den Zeitraum verlängert, in dem wir aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind.
2. Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass sie die Erfüllung und/oder rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen aus Geschäften verhindern, wie z.B. Überschwemmung, Brand, Streik oder Aussperrung, Krieg, Mobilmachung, Ausrufung des Kriegs- oder Belagerungszustands, Aufruhr, staatliche Maßnahmen, durch die die Erfüllung verboten oder behindert wird, Nichterfüllung durch unseren Lieferanten oder zumindest Nichterfüllung zu den mit uns vereinbarten Bedingungen, Betriebsstörungen sowohl in unserem eigenen Unternehmen als auch in Unternehmen, von denen wir Materialien beziehen oder in denen wir Materialien verarbeiten lassen, oder andere Umstände, die einen normalen Geschäftsbetrieb sowohl in den Niederlanden als auch im Herkunfts- und/oder Transitland der Rohstoffe und/oder Materialien unmöglich machen.
3. Wenn die Annahme der Lieferung aufgrund höherer Gewalt von Anfang an dauerhaft unmöglich ist oder im Falle vorübergehender höherer Gewalt, wenn sich dadurch die Lieferung um mehr als zwei Monate verzögert, sind wir berechtigt, den Vertrag als beendet zu betrachten und von allen unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei befreit zu werden. In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf Ersatz der uns entstandenen Kosten.
4. Tritt die höhere Gewalt ein, während der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde und wir von unserer in Absatz 3 genannten Befugnis Gebrauch gemacht haben, hat die Gegenpartei das Recht, entweder den bereits abgenommenen Teil der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Vertragspreis zu zahlen oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als aufgelöst zu betrachten, mit der Verpflichtung, das bereits Gelieferte auf Kosten und Risiko der Gegenpartei an uns zurückzusenden, wenn die Gegenpartei nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Waren infolge der Nichtabnahme der übrigen Waren von der Gegenpartei nicht mehr effektiv genutzt werden kann.

Artikel 16. Haftung
1. Wir übernehmen keine Haftung und schließen daher jede Haftung bei Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung, unvollständiger Erfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung aus, und zwar für Schäden gleich welcher Art und wie auch immer sie genannt werden, unbeschadet der Bestimmungen in Art. 8 und unbeschadet unseres Rechts, das von der Gegenpartei Vereinbarte dennoch zu erfüllen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und unter Beachtung der Bestimmungen in Art. 24.
2. Schäden, die an oder infolge von Waren, die wir von einem anderen Lieferanten gekauft haben, oder von uns in Auftrag gegebenen Dienstleistungen entstehen, werden nur dann ersetzt, wenn und soweit der Schaden uns von dem betreffenden Lieferanten ersetzt wurde und wir diese Entschädigung, nach Abzug der dadurch entstandenen Kosten, erhalten haben.
3. Ratschläge, Anweisungen, Berechnungen, Ergebnismitteilungen oder Gebrauchsanweisungen, wie auch immer sie im Zusammenhang mit der Verwendung, Be- und Verarbeitung, Befestigung usw. unserer Waren genannt werden, erfolgen unverbindlich und ohne jegliche Haftung unsererseits.
4. Wir haften nicht für das, wofür die Gegenpartei gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, außer für unsere direkte Haftung gegenüber der Gegenpartei, die sich aus diesen Bedingungen ergibt. Die Gegenpartei hält uns in dieser Hinsicht schadlos.
5. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unsererseits vorliegen und ein hinreichender Kausalzusammenhang mit dem Schaden besteht, für den Ersatz verlangt wird.

Artikel 17. Bürgschaft
1. Wenn wir im Rahmen eines Geschäfts eine Garantie geben, bezieht sich diese Garantie, vorbehaltlich einer weiteren schriftlichen
2. Beschreibung auf Material- und Herstellungsfehler. Unsere Garantie beinhaltet, dass wir die Mängel auf unsere Kosten beheben oder die gelieferten Waren ganz oder teilweise zurücknehmen und durch eine neue Lieferung ersetzen. Im Falle des Austauschs müssen die beschädigten Teile oder Waren von der Gegenpartei frachtfrei zurückgeschickt werden, woraufhin wir uns um den Ersatz kümmern werden. Werden Waren zur Bearbeitung, Reparatur usw. zur Verfügung gestellt, so wird nur für die einwandfreie Ausführung der beauftragten Bearbeitung Gewähr geleistet. Unsere Gewährleistung gilt nicht
a. wenn die Mängel auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf andere Ursachen als Untauglichkeit des Materials oder der Herstellung zurückzuführen sind.
b. wenn wir nach Rücksprache mit der Gegenpartei gebrauchtes Material oder gebrauchte Sachen liefern.
c. wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
3. Für Waren oder Teile, die wir nicht selbst herstellen, gewähren wir nicht mehr Garantie, als uns von unserem jeweiligen Lieferanten gewährt wird.
4. Unsere Garantie erlischt, wenn es sich um
a. Mängel, die ganz oder teilweise die Folge von behördlichen Vorschriften in Bezug auf die Qualität oder die Art der verwendeten Materialien oder in Bezug auf die Herstellung sind.
b. wenn die Gegenpartei während der Garantiezeit von sich aus Änderungen und/oder Reparaturen an den gelieferten Sachen vornimmt oder vornehmen lässt.
c. wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung, die sich aus diesem oder einem anderen zusammenhängenden Geschäft ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt.

Artikel 18. Zahlung
1. Wenn keine andere Frist angegeben ist, ist eine Rechnung oder Forderung immer 30 Tage nach dem Rechnungsdatum oder der sonst angegebenen Frist fällig. Nach Ablauf dieser Frist oder der anderweitig vereinbarten Frist befindet sich die Gegenpartei von Rechts wegen, d.h. ohne Mahnung oder Inverzugsetzung, in Verzug.
2. Hat die Gegenpartei nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist gezahlt, sind wir unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Zinsen zu berechnen. Die Berechnung erfolgt nach dem für Handelsverträge geltenden gesetzlichen Zinssatz, es sei denn, die Gegenpartei handelt nicht in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit; in diesem Fall ist der normale gesetzliche Zinssatz anzuwenden.
3. Jede Verpflichtung der Gegenpartei ist für uns sofort fällig und zahlbar, wenn die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub beantragt, für zahlungsunfähig erklärt wird, ihr Unternehmen auflöst oder es (teilweise) an Dritte überträgt oder in Konkurs geht Vormundschaft oder wenn in seinem Namen eine Pfändung vorgenommen wird. gelegt.
4. Von uns erhaltene Zahlungen werden zunächst von den im folgenden Artikel festgelegten (gerichtlichen und außergerichtlichen) Kosten, dann von den geschuldeten Zinsen und schließlich von der Rechnung oder Forderung abgezogen, die am längsten fällig war, auch wenn die Gegenpartei weist auf etwas anderes hin.

Artikel 19. Sicherheit und Auflösung
Wir sind während der Abwicklung des Geschäfts berechtigt, wenn eine begründete Befürchtung einer Nichterfüllung, einer nicht rechtzeitigen, vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Leistung der anderen Partei besteht oder eine begründete Befürchtung davor besteht, etwa für den Fall, dass die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt, für zahlungsunfähig erklärt wird, sein Unternehmen auflöst oder es (teilweise) auf Dritte überträgt, unter Vormundschaft gestellt wird oder, falls gegen ihn eine Pfändung erfolgt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen, das Geschäft aufzulösen insoweit durch eine einzige Erklärung und ohne gerichtliche Intervention, unbeschadet unseres Rechts auf weiteren Schadensersatz oder die Forderung einer Sicherheit für die fristgerechte Erfüllung. Kommt die Gegenpartei mit irgendeiner Verpflichtung, einschließlich der Leistung einer Sicherheit, in Verzug, sind alle Rechnungen oder Forderungen sofort fällig und wir sind berechtigt, neben der Aussetzung unserer Verpflichtungen auch eine angemessene Sicherheit für die weitere Erfüllung zu verlangen.

Artikel 20. Kosten
1. Alle etwaigen Kosten, einschließlich Inkasso-, Gerichtsvollzieher- und Anwaltskosten, sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Art, die uns entstehen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der anderen Partei sicherzustellen, gehen zu Lasten der anderen Partei.
2. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15 % des Anspruchs, mindestens jedoch 100,00 € und müssen nicht nachgewiesen werden, unbeschadet unseres Anspruchs auf Schadensersatz und weiteren Schadensersatz. Sie sind ab dem Zeitpunkt fällig, an dem die Forderung einem Dritten zum Einzug übergeben wird, unabhängig davon, ob die andere Partei davon Kenntnis hat.

Artikel 21. Rechtskraft
Diese Bedingungen bleiben in Kraft, wenn unser Unternehmen seinen Namen, seine Rechtsform oder seinen Eigentümer ganz oder teilweise ändert.

Artikel 22. Anwendbares Recht
1. Für alle Transaktionen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, einschließlich Transaktionen mit dem Ausland, und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht, das für das Königreich in Europa gilt.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen Bedingungen ist stets der Ort unserer Niederlassung.
3. Die Überschriften der einzelnen Artikel dieser Bedingungen dienen nur als Hilfestellung und haben für die Auslegung dieser Artikel keine Bedeutung.

Artikel 23. Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten zwischen Parteien, einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden vom zuständigen Gericht am Ort unserer Niederlassung, derzeit Waalwijk, beigelegt, unbeschadet unseres Rechts, das zuständige Gericht per Gesetz oder per Gesetz zu wählen Vertrag.

Artikel 24. Umwandlung
1. Sollte eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte und auf die Gegenpartei anwendbare Klausel für nichtig erklärt werden, wird diese Klausel durch eine gültige Klausel ersetzt, die so weit wie möglich der gleichen Bedeutung entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
2. Wenn Kunst. 16.1. unter bestimmten Umständen nicht angewendet werden kann, treten an ihre Stelle die folgenden Bestimmungen: Im Falle der Nichteinhaltung, verspäteten Einhaltung, unvollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Einhaltung, in welcher Form auch immer, unbeschadet der Bestimmungen von Art. 8. Sicher ist, dass unsere Verpflichtung zum Schadensersatz durch die spätere Einhaltung der von der Gegenpartei festgelegten Bestimmungen vollständig erfüllt wird. Für den Fall, dass die Erfüllung unsererseits nicht mehr möglich ist, wird unsere Verpflichtung zum Schadensersatz vollständig durch die Zahlung der tatsächlich entstandenen Kosten der Gegenpartei bis zu einem Höchstbetrag von 25 % des Rechnungsbetrags der Transaktion abgegolten.

Artikel 25. Beschränkte Anwendung auf Privatpersonen
1. Kunst. 12.6. und Kunst. 23. gelten nicht, wenn es sich bei der Gegenpartei um eine natürliche Person mit Wohnsitz in den Niederlanden handelt, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt. Die Beweislast hierfür liegt bei der Gegenpartei.
2. Wenn die Gegenpartei die Beschreibung in Absatz 1 dieses Artikels erfüllt, wird ihr eine Preiserhöhung gemäß Art. 1 in Rechnung gestellt. 10. innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Geschäfts, sowie bei Verzug wegen Überschreitung der Erfüllungsfrist gemäß Art. 8. noch möglich



(Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.)
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